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Erbschaftsteuer und geerbte Immobilie: Steuerklasse, Freibetrag und Bewertung

Leitfaden zur Trennung von Nettonachlass, Steuerklasse, Freibetrag und wirtschaftlicher Aufteilung einer geerbten Immobilie.

Geprüft: 13. September 2026 · Luís Castanheira

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz behandelt Erwerb von Todes wegen, Bewertung, Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze in getrennten Vorschriften. Deshalb sollte ein Marktwert und ein allgemeiner Familienbegriff nicht in einen automatischen Steuerbetrag umgewandelt werden. Zuerst sind bestätigter Erwerb, Wert und Restschuld zu ordnen; danach werden Steuerklasse, Freibetrag und Tarif geprüft.

Vor der Entscheidung

  1. 1.Sichern Sie Testament, Erbschein oder sonstigen Erbnachweis und dokumentieren Sie bestätigte Anteile.
  2. 2.Trennen Sie Immobilienwert, Restschuld, Belastungen, Renovierung und laufende Kosten vom steuerlichen Erwerb.
  3. 3.Bestimmen Sie Steuerklasse und Freibetrag nicht aus einer allgemeinen Familienbezeichnung.
  4. 4.Nutzen Sie den Rechner nur für Nettoanteil, bestätigten Freibetrag und bestätigten Satz.
  5. 5.Bei Miterben vergleichen Sie Verkauf, Halten und Übernahme; Grundbuch, Bank und Steuer bleiben getrennte Schritte.
Rechenbeispiel

In Hamburg betrifft eine bestätigte Quote 50% eines Hauses mit €400.000 Marktwert und €80.000 Restschuld. Der wirtschaftliche Nettoanteil beträgt €160.000. Ob ein Freibetrag oder Tarif greift, hängt von bestätigter Steuerklasse und Einzelfall ab.

Der Nettoanteil ist ein sinnvoller Startwert, aber keine Erbschaftsteuerfestsetzung.

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Häufige Fragen

Bestimmt der Rechner die Steuerklasse?

Nein. Voraussetzungen und Steuerklasse müssen im Einzelfall geprüft werden.

Ist Marktwert gleich steuerpflichtiger Erwerb?

Nicht automatisch. Bewertung, Schulden, Befreiungen und Anteil sind getrennt zu prüfen.