Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz behandelt Erwerb von Todes wegen, Bewertung, Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze in getrennten Vorschriften. Deshalb sollte ein Marktwert und ein allgemeiner Familienbegriff nicht in einen automatischen Steuerbetrag umgewandelt werden. Zuerst sind bestätigter Erwerb, Wert und Restschuld zu ordnen; danach werden Steuerklasse, Freibetrag und Tarif geprüft.
Vor der Entscheidung
- 1.Sichern Sie Testament, Erbschein oder sonstigen Erbnachweis und dokumentieren Sie bestätigte Anteile.
- 2.Trennen Sie Immobilienwert, Restschuld, Belastungen, Renovierung und laufende Kosten vom steuerlichen Erwerb.
- 3.Bestimmen Sie Steuerklasse und Freibetrag nicht aus einer allgemeinen Familienbezeichnung.
- 4.Nutzen Sie den Rechner nur für Nettoanteil, bestätigten Freibetrag und bestätigten Satz.
- 5.Bei Miterben vergleichen Sie Verkauf, Halten und Übernahme; Grundbuch, Bank und Steuer bleiben getrennte Schritte.